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Rechtsmedizin
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Die Rechtsmedizin (auch: Gerichtsmedizin, Gerichtliche Medizin, forensische Medizin) umfasst die Entwicklung, Anwendung und Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse für die Rechtspflege sowie die Vermittlung arztrechtlicher und ethischer Kenntnisse für die Ärzteschaft.
Die Aufgaben- und Forschungsbereiche der Rechtsmedizin sind Thanatologie (z.B. Leichenschau bei außergewöhnlichen Todesfällen), forensische Traumatologie, Toxikologie, Alkohol- und Drogenforschung und -Diagnostik (Alkohologie), forensische Molekularbiologie (z.B. DNA-Untersuchungen), forensische Sexualmedizin, Verkehrsmedizin und -psychologie, Glaubwürdigkeitsbeurteilungen aus medizinischer und forensischer Sicht, medizinische Begutachtungskunde, Behandlungsfehlergutachten, Abstammungsgutachten, Versicherungsmedizin (z.B. Verletzungsgutachten), Fotografie & Neue Medien (Streifenlichttopometrie), Informationstechnologie & -management.
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Interdisziplinär gibt es auch in anderen Studiengängen als der Humanmedizin Vorlesungen in Rechtsmedizin, z. B. für Zahnmediziner oder Juristen.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Rechtsmedizinern und Pathologen. Auch wenn es in Krimis oft "Pathologen" sind, die gerichtliche Leichenöffnungen durchführen, so ist dies doch falsch. Pathologen führen zwar auch Obduktionen durch, jedoch wesentlich seltener und nur zur Abklärung der Todesursache, wenn eine nichtnatürliche Todesursache ausgeschlossen werden kann, meistens also eher zu wissenschaftlichen oder didaktischen Zwecken. Rechtsmediziner hingegen werden im Auftrag der Staatsanwaltschaft tätig (und ermitteln keineswegs auf eigene Faust, wie beispielsweise der von Jan Josef Liefers gespielte "Pathologe" Dr. Börne im Tatort!).
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