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Pathologie

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie - GNU-Lizenz für freie Dokumentation

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    Als Pathologie wird in der Medizin die Erforschung und Lehre
    von den Ursachen (der Ätiologie), der Entstehungsweise (oder Pathogenese), der Verlaufform und der Auswirkungen von krankhaften oder besser gesagt Krankheit wertigen Einzelphänomenen (Symptomen) oder Symptomverbänden (Syndromen) sowie von Missbildungen aller Art verstanden, einschließlich dabei feststellbarer Körpervorgänge (Pathophysiologie). Pathologie wird traditionell meist in Form einer Pathobiologie betrieben. Als solche besteht sie in einer naturwissenschaftlich beschränkten Krankheitsforschung und Krankheitslehre. Bei gleicher Haltung kann die Fundierung der Psychopathologie in der psychologischen Medizin oder Seelenheilkunde nur in der Hirnforschung gesucht und von dieser erwartet werden.

    Qualitätsicherung in der Medizin

    Die Pathologie ist ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung in der Medizin. Um den medizinischen Standard zu halten und zu verbessern, wird oft eine kollegiale Konfrontation der Ärzteschaft mit der kontrollierenden Diagnostik des Pathologen gefordert, nicht nur während des Lebens des Patienten, sondern auch nach dessen Tod.

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    Die Pathologie kann oft Auskunft über die Art der Erkrankung
    und den Schweregrad geben. Insbesondere im Fall von Krebserkrankungen bei der Fragestellung “gutartig oder bösartig?” ist meist ein Pathologe gefragt. Es wird der Typ, die Größe, die Ausdehnung und die Bösartigkeit eines Krebses begutachtet. Außerdem wird bei einem Krankheitverlauf bzw. Operation mit Todesfolge von Pathologen die richtige Therapie, Behandlung bzw. das richtige Handeln des Arztes am Patienten kontrolliert.

    Nach operativer Entfernung eines Organs oder Entnahme eines kleinen Gewebstückes (Biopsie) bzw. von Zellproben (Zytologie) durch einen Arzt wird das entsprechende Gewebe vom Pathologen untersucht. Kleine Bioptate werden direkt zu Schnittpräparaten (= histologische Präparate) weiterverarbeitet, welche unter dem Mikroskop betrachtet werden. Große Präparate werden zunächst mit dem Auge (makroskopisch) beurteilt. Auffällige Areale mit möglichen krankhaften Veränderungen werden aus dem Präparat herausgeschnitten und wiederum vom Labor zu Schnittpräparaten verarbeitet.

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    Die Hauptaufgaben des Pathologen
    bestehen in der Durchführung von Obduktionen und der Beurteilung von histologischen Schnittpräparaten unter dem Mikroskop (Lichtmikroskop). Die zuletzt genannte Aufgabe steht, im Gegensatz zur makroskopischen Sektion (syn. Autopsie, Obduktion), heutzutage im Vordergrund. Moderne Verfahren, wie z.B. die Immunhistochemie, kommen in der lichtmikroskopischen Diagnostik zum Einsatz.

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    Häufig wird die Pathologie mit der Rechtsmedizin verwechselt,
    welche sich mit der Klärung unnatürlicher Todesursachen beschäftigt. Sowohl für Pathologen als auch für Rechtsmediziner ist es einigermaßen ärgerlich, wenn in Fernsehkrimis und im allgemeinen Sprachgebrauch stets nur von “Pathologen” die Rede ist, wo eigentlich ein Rechtsmediziner am Werk ist. Der geläufige Irrtum erklärt sich aus einer Fehlübersetzung: Im amerikanischen Sprachgebrauch entspricht der Rechtsmediziner dem forensic pathologist.

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    Man unterscheidet

    · Pathologische Anatomie: die Untersuchung krankhafter Gewebveränderungen aller Art; viele davon sind z.B. bei einer Obduktion schon mit bloßem oder unbewaffneten Auge zu sehen. Der Gründer von Pathologische Anatomie ist Giovanni Battista Morgagni von Forlì (Italien).

    · Histopathologie: krankhafte Gewebsveränderungen auf Zellniveau, die man deswegen nur in der Vergrößerung mittels Mikroskop oder Elektronenmikroskop sehen kann (siehe auch Histologie)

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