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Als Geburtshilfe bezeichnet man:
· Eine Fachrichtung der Medizin, die sich mit der Überwachung normaler und pathologischer Schwangerschaften sowie der Vorbereitung, Durchführung und Nachbehandlung normaler und pathologischer Geburten einschließlich der erforderlichen Operationen befasst. Sie wird mit der Frauenheilkundezu einem medizinischen Fachgebiet zusammengefasst.
In der nichtärztlichen Geburtshilfe die Tätigkeit von Hebamme und Entbindungspfleger