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Arbeitsmedizin
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Die Arbeitsmedizin ist das Fachgebiet der Medizin, das sich in Forschung, Lehre und Praxis mit den Wechselbeziehungen zwischen vor allem beruflicher Arbeit und Gesundheit befasst, insbesondere auch mit arbeitsbedingten Gesundheitsschäden, Berufskrankheit, Berufskrankheiten, Arbeitsschutz, Unfallschutz sowie versicherungsmedizinischer Begutachtung. Weiter gehört zum Gebiet der Arbeitsmedizin auch die Integration von chronisch Kranken und behinderten Personen in den Arbeitsprozess. Eng verwandt ist die Betriebsmedizin, die jedoch im Gegensatz zur Arbeitsmedizin kein eigener Fachbereich ist, sondern nur eine Zusatzbezeichnung für Fachärzte anderer Disziplinen. Der Arbeits- und Betriebsmediziner übt mehr eine beratende Funktion aus und ist an sich der klassische Arzt für Prävention. Weiter findet man Arbeitsmediziner auch immer mehr bei Arbeitsassistenzen.
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Die aktuelle Definition des Fachgebietes durch die Deutsche Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin lautet wie folgt:
Die Arbeitsmedizin ist die medizinische, vorwiegend präventiv orientierte Fachdisziplin, die sich mit der Untersuchung, Bewertung, Begutachtung und Beeinflussung der Wechselbeziehungen zwischen Anforderungen, Bedingungen, Organisation der Arbeit einerseits sowie dem Menschen, seiner Gesundheit, seiner Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit und seinen Krankheiten andererseits befasst.
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Weitere Facharztbereiche außer Arbeitsmedizin: Allgemeinmedizin Anästhesiologie Augenheilkunde Chirurgie Frauenheilkunde Geburtshilfe Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde Herzchirurgie Innere Medizin Kiefer-Orthopädie Kinder-/Jugendpsychiatrie Kinderarzt klinische Psychologie Kinderchirurgie Mund-, Kiefer-, Gesichts-Chirurgie Neuro-Chirurgie Neurologie Nuklearmedizin Pathologie Pharmakologie Plastische Chirurgie Psychiatrie und Psychotherapie Radiologie Rechtsmedizin Strahlentherapie Transfusionsmedizin Urologie Zahnmedizin
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